Rechtsprechung
OLG Celle, 23.08.2006 - 9 W 75/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 116 Nr. 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit eines eigenen Kostenvorschusses; Mutwilligkeit der Erhebung einer Teilklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 08.08.2006 - 4 O 329/06
- OLG Celle, 23.08.2006 - 9 W 75/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im …
Auszug aus OLG Celle, 23.08.2006 - 9 W 75/06
Selbst wenn die eingeklagte Summe - wie hier - vornehmlich zur Befriedigung der eigenen Vergütungsansprüche des Verwalters dienen soll, ist diesem eine Kostenbeteiligung nicht zuzumuten (BGH, NJW-RR 2004, 136 ;… Zöller/Philippi, aaO., Rdnr. 10 a m. w. N.; Senatsentscheidung vom 11. Juli 2005, 9 W 65/05).
- BGH, 06.12.2010 - II ZB 13/09
Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters
Nur im Ausnahmefall, wenn der Insolvenzverwalter triftige Gründe für ein solches prozessuales Vorgehen darlege, könne Prozesskostenhilfe gewährt werden (OLG Celle, OLGR 2007, 202; ZInsO 2007, 331; vgl. auch OLG Hamm, OLGR 2001, 374). - OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
Missbrauch der Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe für eine …
Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (ZInsO 2007, 331. OLGR Celle 2007, 202), nach der es in der Regel ohne weiteres mutwillig sein soll, wenn der Insolvenzverwalter lediglich eine Teilklage erhebt, anstatt Klage auf Zahlung des höchst möglichen Betrages zu erheben, ausdrücklich nicht an (wie hier OLG Hamm, ZIP 2003, 42 = OLGR Hamm 2003, 12, dazu Pape, EWiR 2003, 139).